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   VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15   

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VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15 (https://dejure.org/2016,12745)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.04.2016 - 26 L 371.15 (https://dejure.org/2016,12745)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. April 2016 - 26 L 371.15 (https://dejure.org/2016,12745)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15
    Ein Rechtssatz, dass dem Inhaber des höheren Statusamts auch bei formal schlechterer Beurteilung grundsätzlich der Vorzug gegeben werden muss, lässt sich Art. 33 Abs. 2 GG indes nicht entnehmen (BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - NVwZ 2011, 1191 [= juris, Rn. 11]).

    Der Dienstherr verletzt beispielsweise nicht die Grenzen seines Beurteilungsspielraums, wenn er den Statusvorsprung durch ein um eine halbe Note besseres Gesamturteil des Mitbewerbers als kompensiert ansieht (BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2011, a. a. O. [= juris, Rn. 14]).

    Die grundsätzliche Höhergewichtung der statushöheren Beurteilung schließt somit nicht aus, dass ein Statusrückstand durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2011, a. a. O.), etwa dann, wenn der Dienstherr die Erfüllung bestimmter Anforderungen im Hinblick auf den zu besetzenden Dienstposten im Rahmen der Formulierung des Anforderungsprofils benennt (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 CE 08.3027 - BayVBl 2009, 665 [= juris, Rn. 31] und 22. November 2007 - 3 CE 07.2274 - juris, Rn. 48).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15
    Jeder Bewerber um ein Amt hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. zu Vorstehendem z. B. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20 [= juris, Rn. 19 f.]).

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a. a. O. S. 24 f., Rn. 18, 21 [= juris, Rn. 18, 21]).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15
    Bei einer solchen Auswertung ist darauf zu achten, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (st. Rspr.; BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5/12 - BVerwGE 145, 112 [= juris, Rn. 26] m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - NVwZ 2013, 573 [= juris, Rn. 13]).

    So kann er der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, Vorrang einräumen (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012, a. a. O. Rn. 25).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15
    Als solche sachkundigen Personen kommen vorrangig, aber nicht ausschließlich, die früher für die Beurteilung Zuständigen sowie Personen in Betracht, die die Dienstausübung des Beamten aus eigener Anschauung kennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 2 A 10/13 - BVerwGE 150, 359 [= juris, Rn. 22]).

    Diese Anforderungen stellen sicher, dass Werturteile auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen und sich an den von Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Kriterien orientieren (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014, a. a. O. Rn. 23 f.).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15
    Aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt ferner die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 [= juris, Rn. 20 f.]; BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2015 - BVerwG 1 WDS-VR 2/14 - juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 [= juris, Rn. 15], m. w. N.; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2005 - 1 B 1202/05 - ZBR 2006, 200 [= juris, Rn. 7]; VGH München, Beschluss vom 1. August 2006 - 3 CE 06.1241 - juris, Rn. 40).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15
    Bei einer solchen Auswertung ist darauf zu achten, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (st. Rspr.; BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5/12 - BVerwGE 145, 112 [= juris, Rn. 26] m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - NVwZ 2013, 573 [= juris, Rn. 13]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

    Auszug aus VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15
    Die Ergebnisse von Auswahlinterviews, strukturierten Auswahlgesprächen oder gruppenbezogenen Auswahlverfahren o. ä. dürfen grundsätzlich (zu möglichen Ausnahmen vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 - NVwZ-RR 2004, 771 [= juris, Rn. 9 ff.] m. w. N.) nur dann als weitere Erkenntnisquelle im Auswahlverfahren herangezogen werden, wenn mehrere Bewerber sowohl nach der Gesamtnote ihrer dienstlichen Beurteilungen als auch nach ergänzender Wertung der für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen als im Wesentlichen gleich geeignet angesehen werden können.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich in entsprechender Anwendung von § 114 VwGO auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42/79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19 S. 3 [= juris, Rn. 19]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 6 S 50.11

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Konkurrentenstreit; Auswahlgespräch;

    Auszug aus VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15
    Um eine Nachprüfbarkeit und eine eventuelle gerichtliche Nachprüfung einer Bewerberauswahl zu ermöglichen, die maßgebend auf die in einem Auswahlgespräch gewonnenen Eindrücke gestützt wird, müssen auch die an die Stellenbewerber gerichteten Fragen bzw. die besprochenen Themen, die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie der persönliche Eindruck von den Bewerbern zumindest in den Grundzügen nachvollziehbar festgehalten werden; ein Protokoll der Gespräche ist nicht erforderlich (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - OVG 6 S 50.11 - LKV 2012, 275 f. [= juris, Rn. 5] m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 3 CE 08.3027

    Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 1 B 1202/05

    Konkurrenz von nicht in einer Beförderungshierarchie zueinander stehenden

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 3 CE 07.2274
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08

    Strukturiertes Auswahlgespräch als entscheidendes Kriterium für eine

  • VGH Bayern, 01.08.2006 - 3 CE 06.1241
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2018 - 4 S 3.18

    Fehlende Beteiligung von Personalrat und Frauenvertreterin bei Beurteilung einer

    Dem wird durch eine Beteiligung des Personalrats erst nach Eröffnung der dienstlichen Beurteilung gegenüber dem betroffenen Beamten nicht genügt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 8. April 2016 - 26 L 371.15 - juris Rn. 21).

    Somit hätte die Frauenvertreterin vor dem Personalrat (vgl. § 17 Abs. 2 Sätze 2 und 3 LGG) und vor der Eröffnung der dienstlichen Beurteilung am 8. Dezember 2016 beteiligt werden müssen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 8. April 2016 - 26 L 371.15 - juris Rn. 21).

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